Umwelt- und Abwassertechnik Markus Strucken
      Umwelt- und Abwassertechnik                    Markus Strucken            

Funktionsprüfung nach SüvVo Abw.

Für alle Eigenheimbesitzer:

Das Landeswassergesetz NRW wurde zwischenzeitlich geändert, der § 61a wurde aufgehoben.

 

Der Landtag NRW hat am 17.10.2013 die neue Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen verabschiedet.

 

Die SüwVo Abw. NRW 2013 besteht auch drei Teilen und 5 Anlagen. Im 2. Teil der Rechtsverordnung werden sämtliche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie z. B. Fristen, Prüfmethoden, Brüfbescheinigungen geregelt.

 

Für die Eigentümer ergibt sich hieraus eine Vielzahl von Fragen, die Sie im Internet auf der Homepager der LANUV NRW sich ansehen können.

 

Gerne steht unser Team Ihnen jederezeit auch für Rückfragen zur Verfügung.

 

Zur sicheren vorgehensweise im Bereich der Funktionsprüfung für Sie als Haus- und Grundtsücksbesitzer finden Sie hier die rechtlichen Verweise der LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich vor einem Gespräch mit uns oder einem weiteren Anbieter zur Funktionsprüfung einmal ein Bild über das zu machen, was Sie für Ihr Objekt wirklich geprüft haben müssen.

 

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung und kommen auf wunsch unverbindlich zu Ihnen um ein persönliches und Objektbezogenes Beratungsgespräch zu führen.

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